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Die Gasanlagenprüfung wird alle 2 Jahre vor der Hauptuntersuchung durchgeführt. Die GAP ist 3 Jahre gültig, darf aber zum Zeitpunkt der HU höchstens 1 Jahr alt sein. Dabei wird die komplette Anlage auf Dichtheit geprüft. Geprüft wird auch der Einbau, inklusive Verlegung der Leitungen, Erfüllung der behördlichen Vorschriften und auf Scheuerstellen. Über die GAP wird ein Amtlich anerkanntes Formular ausgestellt, welches durch ein Siegel und die eingeprägte Nummer des Prüfbetriebes Fälschungssicher ist. |
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