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Wir führen die Gasabnahme nach G 607 durch.
Auch für Instandsetzungen
der Anlage inkl. Heizung und Kühlschrank sind wir Ihr Partner.

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DVGW
- Arbeitsblatt G 607
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Technische
Regeln “Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen”
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Flüssigasanlagen
in Wohnwagen und Reisemobilen sind alle 2 Jahre von einem zugelassenen
Sachkundigen zu überprüfen, da sonst die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges erlischt. Der Halter / Eigentümer des Fahrzeuges ist zur
Einhaltung der Prüftermine verpflichtet. Dies gilt ebenfalls für
Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind (z.B. auf
Campingplätzen etc.).
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