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Der Schlüssel
zur Steuer. Das bei der Typengenehmigung
festgestellte Emissionsverhalten wird bei Pkw in einer Schlüsselnummer
ausgewiesen. Diese findet sich im Fahrzeugbrief und -schein zu 1. - Fahrzeug-
und Aufbauart - an der 5. und 6. Stelle. Außerdem können zusätzliche
textliche Erläuterungen zu 5. - Antriebsart - wie z.B. "OTTO /
GKAT 51" von Bedeutung sein. In den nachfolgenden Übersichten
sind für die jeweiligen Schlüsselnummern der Wert einer Steuerbefreiung und
die Steuersätze dargestellt. Durch einen Blick in den Fahrzeugbrief oder
-schein und die Vervielfältigung des jeweiligen Steuersatzes mit der Anzahl
angefangener 100 cm3 Hubraum kann die gegenwärtige und künftige
Steuer leicht ermittelt werden. Das Ergebnis ist immer auf volle Euro
abzurunden. O
Fundstelle der Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren
Übersicht
über die Steuersätze.
1.
Bei einem Hubraum von mehr als 2.000 cm3 gilt die Schlüsselnummer
uneingeschränkt als Nachweis, sofern diese vor dem 26. Juli 1995 zugewiesen
wurde. 2.
Bei einem Hubraum von 1.400 bis 2.000 cm3 muss zusätzlich
durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen sein, daß eine der im Anhang zu
§ 40 c Abs. 1 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) unter Nr. 2.2.1
(Anlage XXIII StVZO), Nr. 2.2.2 (Anhang III A Richtlinie
70/220/EWG) oder Nr. 2.2.4 (Richtlinie 91/441/EWG) genannten Anforderungen
erfüllt ist. 3.
Kraftfahrzeuge mit Ottomotor müssen nachweislich vor dem 26. Juli 1995
mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden
sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5
- Antriebsart - "OTTO/GKAT" und die Schlüsselnummer "51"
eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist
gleichwertig. (Quelle: Bundesministerium der Finanzen) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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